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VwGH 06.03.1986, 85/08/0072

VwGH 06.03.1986, 85/08/0072

Rechtssätze


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Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 1
Ausführungen über die Versicherungspflicht eines Sängers in einem Nachtlokal (Hinweis E , 241/70).
Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 2
Ausführungen zum Begriff eines Verhältnisses persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit als Voraussetzung der Dienstnehmereigenschaft im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG sowie zur Unternehmerposition (Hinweis E , 1592/51, VwSlg 2747 A/1952, E , 2122/50, VwSlg 3007 A/1953 und E , 1595/53, VwSlg 3610 A/1954).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 3
Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 3
Erlaubt im Einzelfall die konkrete Gestaltung der organisatorischen Gebundenheit des Beschäftigten in bezug auf Arbeitsort, Arbeitszeit und arbeitsbezogenes Verhalten keine abschließende Beurteilung des Überwiegens der Merkmale persönlicher Abhängigkeit, so können im Rahmen der vorzunehmenden Beurteilung des Gesamtbildes der Beschäftigung auch die an sich nicht unterscheidungskräftigen Kriterien von maßgebender Bedeutung sein.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0061 E VwSlg 11361 A/1984 RS 4
Normen
IESG §1 Abs1;
IESG §2;
RS 4
Der im § 1 Abs 1 IESG gebrauchte Ausdruck "Arbeitnehmer" ist im Sinne des § 1151 Abs 1 ABGB der Arbeitnehmer in persönlicher Abhängigkeit zu verstehen. Auf "freie" Dienstverhältnisse ist das IESG nur sinngemäß anzuwenden, wenn überdies die Voraussetzungen des § 2 IESG vorliegen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2397/79 E VwSlg 10140 A/1980 RS 1
Normen
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
RS 5
Ausführungen zur Frage der Sozialversicherungspflicht eines Programmierers, der im Auftrag eines Unternehmens bei anderen Unternehmen Programmierarbeiten verrichtet.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0070 E VwSlg 11778 A/1985 RS 1
Norm
ASVG §4 Abs2;
RS 6
Das Entgelt ist in der Regel nicht geeignet, als Unterscheidungsmerkmal dafür zu dienen, ob dem Anspruch ein abhängiges oder ein unabhängiges Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1836/56 E VwSlg 4495 A/1957 RS 17
Normen
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
RS 7
Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 Abs 2 ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2662/78 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080072.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-61839