VwGH 24.10.1985, 85/06/0163
VwGH 24.10.1985, 85/06/0163
Rechtssätze
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Normen | BauG Vlbg 1972 §30; BauRallg; |
RS 1 | Der Nachbar besitzt nach dem Vlbg BauG keinen Rechtsanspruch auf Erlassung eines Bauauftrages oder die Erlassung eines Feststellungsbescheides über die Bewilligungspflicht eines Bauvorhabens. |
Norm | AVG §8; |
RS 2 | Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH lässt sich unmittelbar aus der Verfassung eine im Gesetz nicht vorgesehene Parteistellung nicht ableiten, abgesehen von Ausnahmen, wie etwa die Parteistellung der Gemeinde im gemeindeaufsichtsbehördlichen Vorstellungsverfahren (Hinweis auf Hauer, Der Nachbar im Baurecht, S 25, sowie S 140). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985060163.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-61804