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VwGH 17.04.1986, 85/06/0154

VwGH 17.04.1986, 85/06/0154

Rechtssatz


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Normen
BauO Tir 1978 §30 Abs1 idF 1984/019;
BauRallg;
RS 1
Für die Stellung des Nachbarn (und damit die Parteistellung im Verfahren über die Baubewilligung) kommt es nicht nur auf die Entfernung vom Bauprojekt an, sondern vor allem auch darauf, welche Beeinträchtigungen subjektiv öffentlicher baurechtlicher Ansprüche des Nachbarn durch die Art des Bauvorhabens eintreten können; sie ist bei einem ca 50 m entfernten 3-stöckigen Geschäfts- , Büro- und Wohnhaus samt Tiefgarage zu verneinen (Hinweis E , 83/06/0093).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12114 A/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060154.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-61800