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VwGH 12.09.1985, 85/06/0118

VwGH 12.09.1985, 85/06/0118

Rechtssatz


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Norm
ZustG §17 Abs3;
RS 1
Eine vorübergehende Abwesenheit, welche die Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.Satzes des § 17 Abs 3 ZustellG nach sich ziehen würde, liegt nur dann vor, wenn der Empfänger dadurch gehindert ist, Zustellvorgänge im Bereich des Zustellortes wahrzunehmen, wie zB im Fall einer Reise, eines Urlaubes oder eines Krankenhausaufenthaltes. Die berufliche Abwesenheit von der Wohnung während des Tages ist keine vorübergehende Abwesenheit (Hinweis E , 1799/80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11850 A/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985060118.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-61793