VwGH 15.12.1988, 85/06/0110
VwGH 15.12.1988, 85/06/0110
Rechtssätze
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Normen | BauO Tir 1978 §25; WEG 1975 §12 Abs2 Z2; |
RS 1 | Die Baubehörde hat die Bescheinigung nach § 12 Abs 2 Z 2 WEG nur über die baurechtliche Selbstständigkeit der jeweiligen Objekte auszustellen (Hinweis E , 83/06/0202, Bau Slg 662). Sie enthält lediglich die Feststellung des rechtlich genehmigten Zustandes, kann aber nicht eine dazu erforderliche Baubewilligung inkludieren. |
Normen | BauO Tir 1978 §25; BauRallg; |
RS 2 | Liegt die Baubewilligung für ein Hotel vor, so ist die Zerlegung in selbstständige Objekte, wenn schon nicht als Umbau nach § 25 lit a Tir BauO, so doch als Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, der auf die rechtliche Zulässigkeit Einfluss haben kann (lit d), bewilligungspflichtig, da ein Apartmenthaus entstehen könnte, das einer Sonderwidmung bedürfte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 12828 A/1988 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1985060110.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-61790