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VwGH 15.12.1988, 85/06/0110

VwGH 15.12.1988, 85/06/0110

Rechtssätze


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Normen
BauO Tir 1978 §25;
WEG 1975 §12 Abs2 Z2;
RS 1
Die Baubehörde hat die Bescheinigung nach § 12 Abs 2 Z 2 WEG nur über die baurechtliche Selbstständigkeit der jeweiligen Objekte auszustellen (Hinweis E , 83/06/0202, Bau Slg 662). Sie enthält lediglich die Feststellung des rechtlich genehmigten Zustandes, kann aber nicht eine dazu erforderliche Baubewilligung inkludieren.
Normen
BauO Tir 1978 §25;
BauRallg;
RS 2
Liegt die Baubewilligung für ein Hotel vor, so ist die Zerlegung in selbstständige Objekte, wenn schon nicht als Umbau nach § 25 lit a Tir BauO, so doch als Änderung des Verwendungszwecks von Gebäuden, der auf die rechtliche Zulässigkeit Einfluss haben kann (lit d), bewilligungspflichtig, da ein Apartmenthaus entstehen könnte, das einer Sonderwidmung bedürfte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12828 A/1988
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1988:1985060110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-61790