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VwGH 31.10.1985, 85/06/0098

VwGH 31.10.1985, 85/06/0098

Rechtssatz


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Normen
B-VG Art131a;
OrtsbildschutzG Slbg 1975;
RS 1
Hat der Bürgermeister einer Gemeinde ohne Rechtsgrundlage Werbetafeln entfernen lassen, wird der Eigentümer dieser Tafeln erfolgreich die gesetzlose Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt geltend machen können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985060098.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-61785