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VwGH 13.02.1986, 85/06/0085

VwGH 13.02.1986, 85/06/0085

Rechtssätze


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Norm
ROG Slbg 1977 §20 idF 1982/087;
RS 1
Die Frage, ob eine Umwidmung von Bauland in Grünland eine Verbauung im Sinne des § 20 Slbg ROG verhindert, ist auf Grund der landesrechtlichen Bauvorschriften zu beurteilen.
Normen
BauRallg;
DSchG 1923 idF 1978/187;
ROG Slbg 1977 §20 idF 1982/087;
RS 2
Weder mit einer Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz noch im Hinblick auf ein mögliches Bauverbot nach § 8 Abs 1 DenkmalschutzG kann der Beweis erbracht werden, nicht erst durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes sei die Verbauung des Grundstückes verhindert worden.
Normen
BauRallg;
NatSchG Slbg 1957 §28;
ROG Slbg 1977 §20;
RS 3
Die Lage eines Grundstückes in einem Landschaftsschutzgebiet bedeutet keinesfalls ein allgemeines Bauverbot, vielmehr erweist sich die Annahme der Behörde, schon auf Grund naturschutzrechtlicher Bestimmungen sei jede Art von Bebauung unzulässig gewesen, als rechtsirrig (Hinweis E , 1664/79).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12022 A/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060085.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61782