VwGH 13.02.1986, 85/06/0085
VwGH 13.02.1986, 85/06/0085
Rechtssätze
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Norm | ROG Slbg 1977 §20 idF 1982/087; |
RS 1 | Die Frage, ob eine Umwidmung von Bauland in Grünland eine Verbauung im Sinne des § 20 Slbg ROG verhindert, ist auf Grund der landesrechtlichen Bauvorschriften zu beurteilen. |
Normen | |
RS 2 | Weder mit einer Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz noch im Hinblick auf ein mögliches Bauverbot nach § 8 Abs 1 DenkmalschutzG kann der Beweis erbracht werden, nicht erst durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes sei die Verbauung des Grundstückes verhindert worden. |
Normen | |
RS 3 | Die Lage eines Grundstückes in einem Landschaftsschutzgebiet bedeutet keinesfalls ein allgemeines Bauverbot, vielmehr erweist sich die Annahme der Behörde, schon auf Grund naturschutzrechtlicher Bestimmungen sei jede Art von Bebauung unzulässig gewesen, als rechtsirrig (Hinweis E , 1664/79). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 12022 A/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985060085.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-61782