VwGH 26.09.1985, 85/06/0074
VwGH 26.09.1985, 85/06/0074
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Eine Vollstreckungsverfügung setzt voraus, dass der Vollstreckungstitel ausreichend bestimmt ist, und nicht erst im Wege einer Auslegung bestimmbar sein könnte. |
Normen | |
RS 2 | Bei Fragen der Vollstreckung eines Titelbescheides kommt es nicht darauf an, was eine Behörde vorschreiben wollte, sondern darauf, was sie ausdrücklich vorgeschrieben hat. |
Normen | |
RS 3 | Die ausreichende Präzisierung der Auflagen im Spruch eines Bescheides ist unabdingbare Voraussetzung einer Vollstreckung (Hinweis E , 163/77, VwSlg 9264 A/1977; E , 1754/77, VwSlg 9345 A/1977 und E , 82/07/0019). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985060074.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-61777