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VwGH 19.09.1985, 85/06/0055

VwGH 19.09.1985, 85/06/0055

Rechtssatz


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Norm
BauO Stmk 1968 §56;
RS 1
Ein Orts- und Landschaftsbild kann auch dann gestört sein, wenn es nach rein ästhetischen Überlegungen nicht als "schön" anzusehen ist, wohl aber eine gewachsene Einheit bildet (hier: Plakatwand; Hinweis E , 84/06/0056).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985060055.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-61772