VwGH 24.03.1988, 85/06/0026
VwGH 24.03.1988, 85/06/0026
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E , 148/71 und , 85/03/0051). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 85/03/0056 E RS 1 |
Norm | |
RS 2 | Nicht jede Ortsabwesenheit im Zeitpunkt der Zustellung schließt die Zulässigkeit der Hinterlegung aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1988:1985060026.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-61764