VwGH 13.06.1985, 85/06/0006
VwGH 13.06.1985, 85/06/0006
Rechtssätze
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Norm | ZPO §30 Abs2; |
RS 1 | § 30 Abs 2 ZPO hat für das Verwaltungsverfahren keine Geltung, sodass es nicht genügt, wenn ein Rechtsanwalt in einer Berufung auf diese ZPO - Bestimmung verweist. |
Normen | |
RS 2 | Die in anderen Verfahren vorhandene Vollmacht des Rechtsanwaltes berechtigt ohne ausdrückliche Bezugnahme auf dieses Bevollmächtigungsverhältnis die Behörde nicht, davon auszugehen, dass die Vollmacht auch für weitere Verfahren gelte (Hinweis E , 1357/54, VwSlg 3276 A/1955). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985060006.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-61757