VwGH 23.05.1985, 85/06/0003
VwGH 23.05.1985, 85/06/0003
Rechtssätze
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Normen | AVG §71 Abs1; VwGG §46 Abs1 impl; |
RS 1 | Als Ereignis ist ganz allgemein jedes Geschehen anzusehen, daher auch sogenannte psychologische Vorgänge, wie Vergessen, Verschreiben, Sichirren usw. (Hinweis B , 265/75, VwSlg 9024 A/1975). |
Normen | |
RS 2 | Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 82/06/0018 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985060003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-61756