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VwGH 23.05.1985, 85/06/0003

VwGH 23.05.1985, 85/06/0003

Rechtssätze


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Normen
AVG §71 Abs1;
VwGG §46 Abs1 impl;
RS 1
Als Ereignis ist ganz allgemein jedes Geschehen anzusehen, daher auch sogenannte psychologische Vorgänge, wie Vergessen, Verschreiben, Sichirren usw. (Hinweis B , 265/75, VwSlg 9024 A/1975).
Normen
AVG §71 Abs1 lita;
AVG §71 Abs1 Z1 impl;
RS 2
Der Rechtsanwalt ist seiner ihm zumutbaren Überwachungspflicht gegenüber einer Kanzleiangestellten nicht nachgekommen, wenn er ein in einem wesentlichen Punkt noch zu verbesserndes Original vor Durchführung der Korrektur unterfertigt hat.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/06/0018 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985060003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-61756