VwGH 12.09.1989, 85/05/0120
VwGH 12.09.1989, 85/05/0120
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen unter Hinweis auf den , wonach der Zusammenhang zwischen den Grenzen der Gemeinden und einem konkreten Verwaltungsverfahren derart weit sei, dass die diese Grenzen festlegenden Rechtvorschriften offenkundig nicht präjudiziell seien, sowie darauf, dass der erste Vizebürgermeister zwingend der Partei des Bürgermeister anzugehören habe. |
Normen | AVG §66 Abs2; VwGG §34 Abs1; |
RS 2 | Der Nachbar ist auch dann zur Erhebung einer Beschwerde an den VwGH berechtigt, wenn die Berufungsbehörde die Versagung einer Baubewilligung auf Grund einer Berufung als Bauwerber nach § 66 Abs 2 AVG behoben hat . |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 84/05/0240 E VS VwSlg 11795 A/1985 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1985050120.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-61734