VwGH 14.11.1989, 85/05/0009
VwGH 14.11.1989, 85/05/0009
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wohl gehört zum Begriff der Landwirtschaft eine planvolle, grundsätzlich auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete nachhaltige Tätigkeit, doch steht dem die Erhaltung und Vermarktung von Fischteichen an Hobbyfischer nicht entgegen. |
Normen | |
RS 2 | Nach § 18 Abs 5 OÖ ROG kommt es nicht auf die Notwendigkeit der Bauten an, sondern nur darauf, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken dienen; aus dem Begriff des "Dienens" ergibt sich, dass sie der Betriebsfläche und Betriebsart des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs insoweit angepasst sind, als sie dazu nicht im Missverhältnis stehen dürfen, und letztlich für die Bewirtschaftung zweckmäßig sind (Hinweis E , 84/05/0211). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 13062 A/1989 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1985050009.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-61704