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VwGH 14.11.1989, 85/05/0009

VwGH 14.11.1989, 85/05/0009

Rechtssätze


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Normen
ROG OÖ 1972 §18 Abs2 idF 1982/102;
ROG OÖ 1972 §18 Abs5 idF 1982/102;
RS 1
Wohl gehört zum Begriff der Landwirtschaft eine planvolle, grundsätzlich auf die Erzielung von Einnahmen gerichtete nachhaltige Tätigkeit, doch steht dem die Erhaltung und Vermarktung von Fischteichen an Hobbyfischer nicht entgegen.
Normen
BauRallg;
ROG OÖ 1972 §18 Abs2 idF 1982/102;
ROG OÖ 1972 §18 Abs5 idF 1982/102;
RS 2
Nach § 18 Abs 5 OÖ ROG kommt es nicht auf die Notwendigkeit der Bauten an, sondern nur darauf, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken dienen; aus dem Begriff des "Dienens" ergibt sich, dass sie der Betriebsfläche und Betriebsart des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs insoweit angepasst sind, als sie dazu nicht im Missverhältnis stehen dürfen, und letztlich für die Bewirtschaftung zweckmäßig sind (Hinweis E , 84/05/0211).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 13062 A/1989
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1989:1985050009.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61704