VwGH 12.02.1985, 85/05/0003
VwGH 12.02.1985, 85/05/0003
Rechtssätze
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Normen | BauO OÖ 1976 §41 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 1 | Ausführungen zur Notwendigkeit fachtechnischer Kenntnisse bei Errichtung einer Gartenhütte von über 60 m2 Grundfläche. |
Normen | BauO OÖ 1976 §68 litb; BauRallg impl; |
RS 2 | Für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 68 lit b OÖ BauO 1976 kommt es nicht darauf an, ob das begonnene Bauvorhaben bewilligungsfähig ist, sondern ausschließlich darauf, ob während der Bauführung bereits eine rechtskräftige Baubewilligung vorlag; auch eine ungerechtfertigte Versagung wäre kein Entschuldigungsgrund für eine eigenmächtige Bauführung. |
Normen | BauO OÖ 1976 §41 Abs1 lita; BauRallg impl; |
RS 3 | Hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffes "Bau" im § 41 Abs 1 lit a der OÖ BauO 1976 kommt es nicht darauf an, ob bei der Errichtung fachtechnische Kenntnisse angewendet wurden, sondern nur, ob sie für eine werkgerechte Errichtung notwendig gewesen wären. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985050003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-61702