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VwGH 12.02.1985, 85/05/0003

VwGH 12.02.1985, 85/05/0003

Rechtssätze


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Normen
BauO OÖ 1976 §41 Abs1 lita;
BauRallg impl;
RS 1
Ausführungen zur Notwendigkeit fachtechnischer Kenntnisse bei Errichtung einer Gartenhütte von über 60 m2 Grundfläche.
Normen
BauO OÖ 1976 §68 litb;
BauRallg impl;
RS 2
Für die Erfüllung des Tatbestandes nach § 68 lit b OÖ BauO 1976 kommt es nicht darauf an, ob das begonnene Bauvorhaben bewilligungsfähig ist, sondern ausschließlich darauf, ob während der Bauführung bereits eine rechtskräftige Baubewilligung vorlag; auch eine ungerechtfertigte Versagung wäre kein Entschuldigungsgrund für eine eigenmächtige Bauführung.
Normen
BauO OÖ 1976 §41 Abs1 lita;
BauRallg impl;
RS 3
Hinsichtlich der Abgrenzung des Begriffes "Bau" im § 41 Abs 1 lit a der OÖ BauO 1976 kommt es nicht darauf an, ob bei der Errichtung fachtechnische Kenntnisse angewendet wurden, sondern nur, ob sie für eine werkgerechte Errichtung notwendig gewesen wären.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985050003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-61702