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VwGH 06.05.1986, 85/04/0185

VwGH 06.05.1986, 85/04/0185

Rechtssätze


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Norm
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Bei der Beurteilung der Beschwerdeberechtigung kommt es lediglich darauf an, ob der Beschwerdeführer nach der Lage des Falles in einem Recht verletzt sein konnte und nicht darauf, ob ihm in dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren die Stellung einer Partei eingeräumt worden ist. Die Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren als Partei im Sinne des § 8 AVG zieht für sich allein noch nicht immer die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen in diesem Verwaltungsverfahren erlassenen Bescheid nach sich.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0386/52 B VwSlg 2816 A/1953 RS 1
Norm
GewO 1973 §356 Abs3;
RS 2
Ausführungen zur Beschwerdelegitimation des Nachbarn (Hinweis E , 85/04/0173).
Normen
ZustG §4;
ZustG §5 Abs1;
RS 3
Es liegt keine ordnungsgemäße Zustellung der Ladung vor, wenn im Falle des Vorhandenseins mehrerer (hier 2) Beschwerdeführer, die Ladung in einer einheitlichen Sendung an diese beiden Beschwerdeführer adressiert war.
Norm
GewO 1973 §77;
RS 4
Die Genehmigungsvoraussetzungen für die Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage sind gemäß dem § 81 GewO 1973 keine anderen als jene, an die das Gesetz in seinem § 77 die Errichtung einer Anlage knüpft; ein Vergleich mit den Immissionen der genehmigten Betriebsanlage ist, soweit sie die "örtlichen Verhältnisse" mitbestimmen, nur bei der Beurteilung der Zumutbarkeit (§ 77 Abs 2 GewO 1973) anzustellen. (Hinweis auf Zl. 1130/73).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0097/78 E VwSlg 9837 A/1979 RS 6
Norm
GewO 1973 §77 Abs1;
RS 5
Auflagen im Sinne des § 77 Abs 1 GewO 1973 müssen bestimmte geeignete - behördliche erzwingbare - Maßnahmen des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben (Hinweis E , 945/76). Eine "Auflage", deren Bedeutung sich in einen Hinweis auf das zulässige Immissionsmaß erschöpft, - hier: auf dem Balkon des Nachbarn darf kein höherer Immissionsgrenzwert als 30 dB(A) durch den Betrieb der Anlage auftreten - dient nicht der nach § 77 Abs 1 GewO 1973 zu erfüllenden Konkretisierungsaufgabe.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3150/78 E VwSlg 9979 A/1979 RS 7
Norm
GewO 1973 §77 Abs2;
RS 6
Ausführungen zur Berücksichtigung der Vorschriften über die Widmung von Liegenschaften im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren (Hinweis E VS , 425/79, VwSlg 10482 A/1981).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985040185.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-61700