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VwGH 27.01.1987, 85/04/0124

VwGH 27.01.1987, 85/04/0124

Rechtssätze


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Normen
GasG Wr §4 Abs3 idF 1980/023;
WStV 1968 §106 Abs1;
RS 1
In Vollziehung des § 4 Abs 3 des Wiener Gasgesetzes schreitet der Magistrat - unabhängig davon, welche organisatorische Untergliederung des Magistrates diese Aufgabe im internen Bereich wahrnimmt (siehe hiezu § 106 Abs 1 der Wiener Stadtverfassung) - als Behörde ein.
Normen
ABGB §309;
GasG Wr §4 Abs3 idF 1980/023;
RS 2
Bei Auslegung des Begriffes "Inhaber" in § 4 Abs 3 des Wiener Gasgesetzes ist - entsprechend dem aus der Einheit der Rechtsordnung zu folgernden Grundsatzes der Einheit der Rechtssprache (Hinweis E , 1823/76) von jenem Bedeutungsgehalt auszugehen, den die Privatrechtsordnung (§ 309 ABGB) geprägt hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985040124.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-61696