VwGH 11.09.1985, 85/03/0056
VwGH 11.09.1985, 85/03/0056
Rechtssatz
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Norm | ZustG §17 Abs3; |
RS 1 | Mit der bloßen Behauptung einer Ortsabwesenheit (ohne nähere Angaben und Anbot von Beweismitteln) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (hier: Der Bf reagiert trotz Aufforderung der Behörde nicht entsprechend; Hinweis E , 148/71 und , 85/03/0051). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985030056.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-61681