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VwGH 19.12.1985, 85/02/0241

VwGH 19.12.1985, 85/02/0241

Rechtssätze


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Normen
StVO 1960 §23;
StVO 1960 §24 Abs1 litn;
StVO 1960 §24;
StVO 1960 §31;
RS 1
Der "Absteller" eines Fahrzeuges trägt auch die Verantwortung für den nachfolgenden Zeitpunkt, an welchem das abgestellte Fahrzeug vom Meldungsleger festgestellt wurde, weil es sich hiebei (hier § 24 Abs 1 lit n StVO) um ein Dauerdelikt handelt.
Norm
VStG §6;
RS 2
Ausführungen zur Frage, warum ein Notstand infolge geringem Parkplatzangebot und vieler zugelassener Fahrzeuge verneint wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020241.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61671