VwGH 03.10.1985, 85/02/0018
VwGH 03.10.1985, 85/02/0018
Rechtssatz
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Normen | StVO 1960 §48; StVO 1960 §7 Abs4; |
RS 1 | Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen (Hinweis E , 419/72). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985020018.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-61652