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VwGH 03.10.1985, 85/02/0018

VwGH 03.10.1985, 85/02/0018

Rechtssatz


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Normen
StVO 1960 §48;
StVO 1960 §7 Abs4;
RS 1
Ein auf den linken Fahrbahnrad zufahrender Fahrzeuglenker hat sich durch einen Blick zurück davon zu überzeugen, ob dort aufgestellte aus seiner Fahrtrichtung unkenntliche Verkehrszeichen für ihn verbindliche Gebote oder Verbote kundmachen (Hinweis E , 419/72).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985020018.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-61652