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VwGH 13.12.1985, 84/17/0140

VwGH 13.12.1985, 84/17/0140

Rechtssätze


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Normen
BAO §248 impl;
LAO Wr 1962 §193;
RS 1
Einem mittels Haftungsbescheides für eine fremde Abgabenschuld in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen ist im Hinblick auf die sich aus § 193 LAO Wr - entspricht § 248 BAO - ergebende Möglichkeit, auch gegen den Abgabenanspruch (Abgabenbescheid) zu berufen, anläßlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch (und zwar über Grund und Höhe des feststehenden Anspruches) Kenntnis zu verschaffen.
Normen
BAO §248 impl;
LAO Wr 1962 §193 Abs1;
RS 2
Einem mittels Haftungsbescheides in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen iSd allgemein für Bescheidbegründungen geltenden Grundsätze ist die Höhe des bescheidgegenständlichen Haftungsbetrages darzulegen. Dies sowohl unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen Minderung der Abgabenschuld (etwa durch Abstattungen) VOR der Haftungsinanspruchnahme als auch unter dem Gesichtspunkt der - gegebenenfalls auf andere Mitschuldner Bedacht nehmenden - Ermessensübung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6062 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984170140.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-61620