VwGH 13.12.1985, 84/17/0140
VwGH 13.12.1985, 84/17/0140
Rechtssätze
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Normen | BAO §248 impl; LAO Wr 1962 §193; |
RS 1 | Einem mittels Haftungsbescheides für eine fremde Abgabenschuld in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen ist im Hinblick auf die sich aus § 193 LAO Wr - entspricht § 248 BAO - ergebende Möglichkeit, auch gegen den Abgabenanspruch (Abgabenbescheid) zu berufen, anläßlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch (und zwar über Grund und Höhe des feststehenden Anspruches) Kenntnis zu verschaffen. |
Normen | BAO §248 impl; LAO Wr 1962 §193 Abs1; |
RS 2 | Einem mittels Haftungsbescheides in Anspruch genommenen persönlich Haftungspflichtigen iSd allgemein für Bescheidbegründungen geltenden Grundsätze ist die Höhe des bescheidgegenständlichen Haftungsbetrages darzulegen. Dies sowohl unter dem Gesichtspunkt einer allfälligen Minderung der Abgabenschuld (etwa durch Abstattungen) VOR der Haftungsinanspruchnahme als auch unter dem Gesichtspunkt der - gegebenenfalls auf andere Mitschuldner Bedacht nehmenden - Ermessensübung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6062 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984170140.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-61620