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VwGH 13.06.1986, 84/17/0117

VwGH 13.06.1986, 84/17/0117

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Bundespolizeibehörde muß zugebilligt werden, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verläßliche Angaben über den Standort eines abgestellten Kraftfahrzeuges und die richtige Anbringung und Entwertung eines Parkscheines zu machen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0864/80 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984170117.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-61614