VwGH 13.06.1986, 84/17/0117
VwGH 13.06.1986, 84/17/0117
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Organen der Bundespolizeibehörde muß zugebilligt werden, bei Tag die Kennzeichennummer richtig abzulesen sowie Wagentype und Fahrzeugfarbe mit Sicherheit festzustellen und verläßliche Angaben über den Standort eines abgestellten Kraftfahrzeuges und die richtige Anbringung und Entwertung eines Parkscheines zu machen. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0864/80 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984170117.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-61614