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VwGH 13.11.1985, 84/17/0094

VwGH 13.11.1985, 84/17/0094

Rechtssätze


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Normen
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1;
RS 1
Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E , 892/78).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/17/0076 E RS 1
Norm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1;
RS 2
Es besteht die Verpflichtung, sich beim bzw nach Zufahren auf die linke Fahrbahnseite vom Inhalt der dort angebrachten Straßenverkehrszeichen zu überzeugen (Hinweis E , 419/72, VwSlg 8251 A/1972).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984170094.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-61608

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