VwGH 23.10.1985, 84/17/0076
VwGH 23.10.1985, 84/17/0076
Rechtssätze
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Normen | ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1; ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3; ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; |
RS 1 | Es ist für die Abgabepflicht nach dem Wr ParkometerG ohne rechtliche Relevanz, ob nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung das Halten innerhalb des Bereiches einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone erlaubt ist oder nicht, weil auch solche Straßenstücke von der Kurzparkzone nicht ausgenommen sind; durch weitergehende Verkehrsbeschränkungen wird die Kurzparkzone nicht unterbrochen (Hinweis E , 892/78). |
Normen | ParkometerG Wr 1974 §1 Abs1; ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3; ParkometerG Wr 1974 §4 Abs1; VStG §22; |
RS 2 | Das im Verwaltungsstrafverfahren nach dem VStG 1950 geltende Kumulationsprinzip schließt nicht aus, daß beim Zusammentreffen von Verwaltungsübertretungen mit anderen strafbaren Handlungen mehrere Strafen nebeneinander verhängt werden, wenn die Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt. Die durch die Straßenverkehrsordnung und das Wr Parkometergesetz geschützten Rechtsgüter sind nicht identisch. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984170076.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-61606