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VwGH 13.12.1984, 84/16/0175

VwGH 13.12.1984, 84/16/0175

Rechtssätze


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Normen
ZollG 1955 §174 Abs3 litc;
ZollG 1955 §51;
ZollG 1955 §52 Abs2 lita;
RS 1
Wenn jemand - auch unter Fälschung der Unterschrift eines anderen - den Antrag der Abfertigung einer Ware zum freien Verkehr durch Verzollung stellt, so ist es nicht rechtswidrig, dieser Person die Rechtstellung des Verfügungsberechtigten iSd Zollgesetzes zuzuerkennen.
Normen
ZollG 1955 §174 Abs3 litc;
ZollG 1955 §175 Abs1;
ZollG 1955 §3 Abs2;
RS 2
Eine kraft Gesetzes entstandene Eingangsabgabenschuld unterliegt nicht der Bemessungs-, sondern nur der Einhebungsverjährung, da die Fälligkeit bereits im Zeitpunkt der Verwirklichung des Tatbestandes entstanden ist und sich an die Fälligkeit nur mehr die Einhebungsverjährung anschließen kann (Hinweis auf E vom , 1737/61, VwSlg 2972 F/1963, E. v. , 17314.11.197/61, VwSlg 2972 F/1963, E v. , 0629/63, VwSlg 3037 F/1964, E v. , 0898/72, VwSgl 4584 F/1973)
Norm
BAO §238 Abs2;
RS 3
Eingangsabgabenvorschreibungen sind geeignete Unterbrechungshandlungen iSd § 238 Abs 2 BAO, sodaß die fünfjährige Verjährungsfrist neu zu laufen beginnt (Hinweis E , 1353/67).
Normen
ZollG 1955 §174 Abs3 litc;
ZollG 1955 §3 Abs2;
RS 4
Der Umstand, daß bei der Zollabfertigung der Bemessung der Eingangsabgaben ein in einem vom Abgabepflichtigen selbst beigebrachten Schätzungsgutachten ausgewiesener Schätzwert zugrunde gelegt wurde, schließt die Erfüllung des rechtserheblichen Tatbestandsmerkmales des "Bewirkens" nicht aus, weil bei Vorlage einer fingierten Rechnung die hierdurch hervorgerufene, zur Kausalwirkung führende Kausalreihe nicht wirksam beeinfluß wird. Bei Vorlage der richtigen Rechnung wäre nämlich das Zollamt in die Lage versetzt worden, die Eingangsabgaben richtig zu bemessen (Hinweis E vom , 1606/70).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/16/0129 E VwSlg 5621 F/1981 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5945 F/1984
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984160175.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-61567