VwGH 05.09.1985, 84/16/0117
VwGH 05.09.1985, 84/16/0117
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der steuerliche Tatbestand ist schon dann erfüllt, wenn der Erwerber seinen Anspruch auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, also im Klagewege, durchsetzen kann. |
Normen | |
RS 2 | Ein Erwerbsvorgang ist steuerrechtlich auch dann als verwirklicht anzusehen, wenn das betreffende Rechtsgeschäft nichtig sein sollte (Hinweis E , 1980/72, VwSlg 4590 F/1973). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984160117.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-61559