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VwGH 05.09.1985, 84/16/0117

VwGH 05.09.1985, 84/16/0117

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Der steuerliche Tatbestand ist schon dann erfüllt, wenn der Erwerber seinen Anspruch auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde ohne weitere rechtsgeschäftliche Abmachung, also im Klagewege, durchsetzen kann.
Normen
RS 2
Ein Erwerbsvorgang ist steuerrechtlich auch dann als verwirklicht anzusehen, wenn das betreffende Rechtsgeschäft nichtig sein sollte (Hinweis E , 1980/72, VwSlg 4590 F/1973).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984160117.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-61559

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