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VwGH 20.09.1984, 84/16/0089

VwGH 20.09.1984, 84/16/0089

Rechtssatz


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Normen
FinStrG §37 Abs1 lita idF 1975/335;
FinStrG §37 Abs3 idF 1975/335;
RS 1
Aus der Tatsache, daß das vom Hehler im Zollgebiet erworbene Heroin und Haschisch in Österreich jedenfalls nicht in größeren Mengen erzeugt werden und auch nicht Gegenstand des (legalen) Handels sind, kann denkrichtig abgeleitet werden, daß diese Suchtgifte nur im Weg des Schmuggels in das Zollgebiet gelangt sein konnten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5917 F/1984;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984160089.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61552