VwGH 12.04.1984, 84/16/0073
VwGH 12.04.1984, 84/16/0073
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Eine Gemeinde muß in gleicher Weise wie etwa eine Rechtsanwaltskanzlei Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen (Fehlstempelung, Einlaufstelle übernahm Post und legte sie ungeöffnet dem Bürgermeister vor, Stempelung erst nach Rückgabe an Einlaufstelle). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984160073.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-61545