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VwGH 14.04.1986, 84/15/0207

VwGH 14.04.1986, 84/15/0207

Rechtssätze


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Norm
BAO §24 Abs1 litd;
RS 1
Vor Zurechnung eines Wirtschaftsgutes ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob jemand nach dem Gesamtbild der Verhältnisse über ein Wirtschaftsgut eine Herrschaft ausübt, die wirtschaftlich der Stellung nahekommt, die dem privatrechtlichen Eigentümer durch das uneingeschränkte Eigentumsrecht zusteht (Hinweis E , 434/75).
Norm
BAO §24 Abs1 litd;
RS 2
Der "wirtschaftliche Eigentümer" muß aufgrund eines Rechtsanspruches auf den Besitz des Wirtschaftsgutes in der Lage sein, mit diesem Wirtschaftsgut wie ein Eigentümer zu schalten und zu walten (Hinweis E , 82/14/0054, VwSlg 5697 F/1982).
Norm
BAO §24 Abs1 lita;
RS 3
Für das Vorliegen von Sicherungseigentum ist wesentlich, daß der Sicherungsnehmer nicht frei über das übertragene Wirtschaftsgut verfügen darf.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150207.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-61519