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VwGH 06.05.1985, 84/15/0194

VwGH 06.05.1985, 84/15/0194

Rechtssätze


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Norm
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
RS 1
Auch ein ALLEINVERTRIEBSvertrag kann ein SONSTIGER VERTRAG iSd § 33 TP 5 Abs1 Z1 GebG 1957 idF der Novelle 1976/668 sein.
Norm
GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;
RS 2
Von den Regeln des ABGB abweichende Abreden stehen der Gebührenpflicht einer über ein Rechtsgeschäft iSd § 33 TP 5 Abs 1 Z 1 GebG errichteten Urkunde nicht entgegen, wenn sowohl der Vertragsgegenstand als auch die Vertragsdauer und der Preis, gegen den jemand den Gebrauch am Vertragsgegenstand erhält, bestimmt sind (Hinweis E , 2005/74 und E , 2330/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150194.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61513

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