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VwGH 30.06.1986, 84/15/0166

VwGH 30.06.1986, 84/15/0166

Rechtssätze


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Norm
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;
RS 1
Die Aufzählung in § 5 KVG, welche Vereinigungen Kapitalgesellschaften iSd KVG sind und welche als solche gelten, und das Nichtaufscheinen einer GmbH & Co KG in dieser Gesetzesstelle schließt nicht aus, daß diese Aufzählung in eingeschränktem Umfang in dem dem § 5 folgenden § 6 durch eine Fiktion ergänzt wird, der zufolge auch eine GmbH & Co KG als Kapitalgesellschaft iSd Gesetzes gilt. Aus einer im Sinn und Geist des Gesetzes Rechnung tragenden Auslegung läßt sich sehr wohl ableiten, daß die Kapitalgesellschaft als solche - iSd § 6 Abs 1 Z 4 KVG als auch eine GmbH & Co KG Steuerschuldner ist.
Norm
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;
RS 2
Der VwGH teilt die Rechtsansicht des VfGH, daß eine GmbH, die Komplementärin einer "oberstöckigen" GmbH & Co KG gewesen war, iSd § 6 Abs 1 Z 4 KVG sehr wohl als Kapitalgesellschaft zu einer "unterstöckigen" Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin die "oberstöckige" GmbH & Co KG gewesen war, gehört hatte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6131 F/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150166.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61503