VwGH 09.06.1986, 84/15/0159
VwGH 09.06.1986, 84/15/0159
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Schätzung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft setzt eine begründete Prognose voraus. Eine solche Begründung kann im wesentlichen aber immer nur auf Vergangenheitsergebnisse bzw Vergangenheitswerte gestützt werden. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Frage der Feststellung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer (hier: Einmann) Gesellschaft mbH (hier: nach Abzug der KSt bloß nach § 22 Abs 2 KStG). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984150159.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-61499