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VwGH 09.06.1986, 84/15/0159

VwGH 09.06.1986, 84/15/0159

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Schätzung der Ertragsaussichten einer Gesellschaft setzt eine begründete Prognose voraus. Eine solche Begründung kann im wesentlichen aber immer nur auf Vergangenheitsergebnisse bzw Vergangenheitswerte gestützt werden.
Normen
RS 2
Ausführungen zur Frage der Feststellung des gemeinen Wertes von Anteilen an einer (hier: Einmann) Gesellschaft mbH (hier: nach Abzug der KSt bloß nach § 22 Abs 2 KStG).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150159.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-61499