VwGH 18.11.1985, 84/15/0156
VwGH 18.11.1985, 84/15/0156
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Im Falle des Antrages um diesbezügliche Fristverlängerung (§ 245 Abs 3 BAO) kann sich die Berufungsfrist auch bei Einbringung eines Antrages gemäß § 245 Abs 2 BAO nicht über den Zeitpunkt hinaus erstrecken, bis zu dem letztmals die Verlängerung gemäß § 245 Abs 3 BAO beantragt wurde. |
Norm | |
RS 2 | Die Mitteilung iSd § 245 Abs 2 BAO ist mangels Bescheidcharakters nicht rechtsmittelfähig. Entspricht sie dem Antrag nicht oder nur unzureichend, so hat der Abgabepflichtige in seiner Berufung gegen den Sachbescheid die Möglichkeit, den Verfahrensmangel der unzureichenden Begründung geltend zu machen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984150156.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-61497