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VwGH 18.11.1985, 84/15/0156

VwGH 18.11.1985, 84/15/0156

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Im Falle des Antrages um diesbezügliche Fristverlängerung (§ 245 Abs 3 BAO) kann sich die Berufungsfrist auch bei Einbringung eines Antrages gemäß § 245 Abs 2 BAO nicht über den Zeitpunkt hinaus erstrecken, bis zu dem letztmals die Verlängerung gemäß § 245 Abs 3 BAO beantragt wurde.
Norm
RS 2
Die Mitteilung iSd § 245 Abs 2 BAO ist mangels Bescheidcharakters nicht rechtsmittelfähig. Entspricht sie dem Antrag nicht oder nur unzureichend, so hat der Abgabepflichtige in seiner Berufung gegen den Sachbescheid die Möglichkeit, den Verfahrensmangel der unzureichenden Begründung geltend zu machen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61497