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VwGH 20.01.1986, 84/15/0152

VwGH 20.01.1986, 84/15/0152

Rechtssatz


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Norm
GebG 1957 §33 TP16 Abs1 Z1 litc;
RS 1
Auf Änderungen im Betriebsvermögen der Gesellschaft, die zwischen dem Zeitpunkt, auf den der Einheitswert abgestellt wurde, und dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung eingetreten sind, kann nicht Rücksicht genommen werden (Hinweis E , 1209/70, E , 82/15/0072; E , 83/15/0076, E , 84/15/0183).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150152.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61496