VwGH 14.04.1986, 84/15/0140
VwGH 14.04.1986, 84/15/0140
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | VwGG §41 Abs1; |
RS 1 | Es ist dem VwGH im Hinblick auf das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG verwehrt, sich mit bestimmten relevanten rechtlichen Vorbringen meritorisch auseinander zu setzen, weil auch Rechtsausführungen unter dieses Neuerungsverbot fallen, wenn deren Richtigkeit nur auf Grund von Feststellungen überprüft werden kann, die im Abgabenverfahren deswegen unterblieben, weil der Bf in diesem Verfahren untätig blieb. |
Norm | |
RS 2 | Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 6104 F/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984150140.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-61492