Suchen Hilfe
VwGH 14.04.1986, 84/15/0140

VwGH 14.04.1986, 84/15/0140

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
VwGG §41 Abs1;
RS 1
Es ist dem VwGH im Hinblick auf das Neuerungsverbot des § 41 Abs 1 VwGG verwehrt, sich mit bestimmten relevanten rechtlichen Vorbringen meritorisch auseinander zu setzen, weil auch Rechtsausführungen unter dieses Neuerungsverbot fallen, wenn deren Richtigkeit nur auf Grund von Feststellungen überprüft werden kann, die im Abgabenverfahren deswegen unterblieben, weil der Bf in diesem Verfahren untätig blieb.
Norm
RS 2
Eine freigebige Zuwendung liegt vor, wenn

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 6104 F/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150140.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-61492