Suchen Hilfe
VwGH 18.11.1985, 84/15/0069

VwGH 18.11.1985, 84/15/0069

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
BAO §303 Abs4;
RS 1
Ausführungen dazu, daß unter den im Beschwerdefall gegebenen Voraussetzungen (strenge Trennung einer mit "Bescheid" überschriebenen Erledigung in eine Verfügung, das Abgabenverfahren gemäß § 303 Abs 4 BAO wiederaufzunehmen, und in den damit verbundenen neuen Sachbescheid, jeweils mit eigenem Spruch, eigener Begründung und eigener Rechtsmittelbelehrung sowie Nichtgeltendmachung von Einwendungen gegen die Wiederaufnahme in der Berufung) eine Berufung gegen den neuen Abgabenbescheid nicht auch als Berufung gegen die Wiederaufnahmsverfügung anzusehen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150069.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61470