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VwGH 03.11.1986, 84/15/0045

VwGH 03.11.1986, 84/15/0045

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Ein chronologisches Verzeichnis, in das nach Rücklangen der Ausfuhrbescheinigungen einzelne aus diesen Ausfuhrbescheinigungen entnommene Daten eingetragen werden, kann den gemäß § 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 geforderten buchmäßigen Nachweis des einzelnen Ausfuhrumsatzes nicht ersetzen, weil dieser nur durch Aufzeichnungen erbracht werden kann, die unmittelbar nach Ausführung des Umsatzes vorgenommen worden und so beschaffen sind, daß aus ihnen die einzelnen Voraussetzungen der Steuerfreiheit leicht nachprüfbar ersehen werden können (Hinweis E , 84/15/0043).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1984150045.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61458