VwGH 18.11.1985, 84/15/0030
VwGH 18.11.1985, 84/15/0030
Rechtssätze
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Norm | BAO §24 Abs1 litd; |
RS 1 | Für die steuerliche Zurechnung eines durch Zuschlag in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren erworbenen Grundstückes an den Erwerber ist der Grundbuchsstand nicht ausschlaggebend. |
Normen | |
RS 2 | Der Spruch eines Zurechnungsfortschreibungsbescheides erschöpft sich wesensmäßig in einer Änderung der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes an einen anderen Eigentümer als nach dem früher maßgeblichen Einheitswertbescheid. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984150030.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-61452