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VwGH 18.11.1985, 84/15/0030

VwGH 18.11.1985, 84/15/0030

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Für die steuerliche Zurechnung eines durch Zuschlag in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren erworbenen Grundstückes an den Erwerber ist der Grundbuchsstand nicht ausschlaggebend.
Normen
RS 2
Der Spruch eines Zurechnungsfortschreibungsbescheides erschöpft sich wesensmäßig in einer Änderung der Zurechnung des Bewertungsgegenstandes an einen anderen Eigentümer als nach dem früher maßgeblichen Einheitswertbescheid.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150030.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-61452