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VwGH 07.10.1985, 84/15/0015

VwGH 07.10.1985, 84/15/0015

Rechtssatz


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Normen
BewG 1955 §10 Abs2;
BewG 1955 §55 Abs1;
RS 1
Zutreffende Vergleichspreise gem § 10 Abs 2 BewG 1955 liegen vor, wenn die maßgeblichen Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstücks und der Vergleichsgrundstücke übereinstimmen, oder obwohl eine solche Übereinstimmung nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale besteht, immerhin noch eine zuverlässige Wertableitung aus den Vergleichspreisen möglich ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984150015.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-61451