VwGH 22.04.1986, 84/14/0198
VwGH 22.04.1986, 84/14/0198
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Die Frage, ob bzw ab wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zugemutet werden kann, wenn er an einen anderen Dienstort versetzt wird, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen. |
Normen | |
RS 2 | Durch die Versetzung an einen neuen Dienstort bedingte Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung können Werbungskosten darstellen, wenn dem Steuerpflichtigen eine Verlegung seines Familienwohnsitzes an den neuen Dienstort nicht zugemutet werden kann. Erfolgt die Nichtverlegung des Familienwohnsitzes aus privaten Gründen, so liegen nichtabzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung vor (Hinweis auf E , 550/75, VwSlg 4869 F/1975 und vom , 1602/76). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1984140198.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-61441