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VwGH 21.05.1985, 84/14/0192

VwGH 21.05.1985, 84/14/0192

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Pflegebedürftigkeit einer Mutter der Verurteilten ist ein berücksichtigungswürdiger Umstand.
Normen
RS 2
Es ist nicht offenkundig, daß eine 51-jährige erwerbslose Frau noch eine Beschäftigung bekommen kann.
Normen
RS 3
Schlechte Vermögenslage stellt für sich allein noch keinen gnadenwürdigen Grund dar (Hinweis E , 83/13/0166).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140192.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-61439