VwGH 30.04.1985, 84/14/0175
VwGH 30.04.1985, 84/14/0175
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Notwendigkeit des Sachverständigen-Beweises zur Widerlegung des Gutachtens eines Bausachverständigen, welches vom Abgabepflichtigen vorgelegt wurde und bestätigt, daß aus statischen Gründen (Torfgrund, Setzungsrisse) die technische Nutzungsdauer des Gebäudes 20 Jahre nicht überschreitet (Ansichten des Leiters einer Bewertungsstelle, dessen Baufachwissen nicht belegt ist, es handle sich nicht um Setzungsrisse, reichen zur Widerlegung nicht aus). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984140175.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-61428