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VwGH 23.04.1985, 84/14/0156

VwGH 23.04.1985, 84/14/0156

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28;
RS 1
Wenn die aufgetretenen Verluste durch Einnahmen aus Vermietung erst nach 27 Jahren gedeckt sein werden, kann nicht mehr davon gesprochen werden, daß "in absehbarer Zeit" die Erzielung positiver Einkünfte möglich ist (Hinweis E , 83/13/0120).
Normen
BAO §22;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §28;
RS 2
Für die Beurteilung der Frage, ob Vermietung eines Hauses an die Tochter eine Einkunftsquelle darstellt, sind an die steuerliche Anerkennung der getroffenen Vereinbarungen die von der Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen anzulegen (Hinweis E , 1345, 1372/79, VwSlg 5485/F).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140156.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61418