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VwGH 19.02.1985, 84/14/0126

VwGH 19.02.1985, 84/14/0126

Rechtssätze


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Normen
AVG;
BAO;
KO §6;
KO §7;
RS 1
Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E , 1120/79).
Normen
AVG;
BAO;
KO §6;
KO §7;
RS 2
Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5966 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140126.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-61405

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