VwGH 19.02.1985, 84/14/0126
VwGH 19.02.1985, 84/14/0126
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Verwaltungsverfahren, folglich auch Abgabenverfahren sind keine Rechtsstreitigkeiten iSd §§ 6 und 7 KO. Die Konkurseröffnung ist kein Hindernis für solche Verfahren (Hinweis E , 1120/79). |
Normen | |
RS 2 | Abgaben sind, auch soweit sie Konkursforderungen darstellen, während des Konkurses mit an den Masseverwalter gerichteten Bescheiden festzusetzen. - Ob und inwieweit derartige Konkursforderungen aus der Masse Befriedigung erlangen, entscheidet letzlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Insolvenzrechtes das Gericht. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5966 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984140126.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
CAAAF-61405