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VwGH 23.10.1984, 84/14/0076

VwGH 23.10.1984, 84/14/0076

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §18 Abs1 Z3 litb;
RS 1
Wurde für ein Eigenheim die Benützungsbewilligung erteilt, und das Objekt auch bezogen, so sind die sechs Jahre danach anfallenden Kosten für den Anschluß an das öffentliche Kanalnetz und für einen behördlich vorgeschriebenen Zufahrtsweg den Kosten für die Errichtung des Eigenheimes nicht mehr

zuzuzählen (Hinweis auf E , 83/14/0240).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984140076.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61376