VwGH 23.10.1984, 84/14/0076
VwGH 23.10.1984, 84/14/0076
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §18 Abs1 Z3 litb; |
RS 1 | Wurde für ein Eigenheim die Benützungsbewilligung erteilt, und das Objekt auch bezogen, so sind die sechs Jahre danach anfallenden Kosten für den Anschluß an das öffentliche Kanalnetz und für einen behördlich vorgeschriebenen Zufahrtsweg den Kosten für die Errichtung des Eigenheimes nicht mehr zuzuzählen (Hinweis auf E , 83/14/0240). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984140076.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-61376