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VwGH 22.01.1985, 84/14/0074

VwGH 22.01.1985, 84/14/0074

Rechtssatz


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Norm
BAO §299 Abs1 litc;
RS 1
Für die Bescheidbehebung nach § 299 Abs 1 lit c BAO ist maßgeblich, ob bei Einhaltung der Verfahrensvorschriften ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden KÖNNEN und nicht, ob ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden MÜSSEN.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140074.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-61374