VwGH 22.01.1985, 84/14/0066
VwGH 22.01.1985, 84/14/0066
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §20a idF 1977/645 ; |
RS 1 | Für die Beurteilung, ob ein Kraftwagen als PKW bzw Kombi oder als LKW iSd § 20a EStG 1972 und des § 12 Abs 2 Z 2 lit c UStG 1972 anzusehen ist, ist in erster Linie die Verkehrsauffassung maßgebend. Danach ist ein Kraftwagen der Type Audi-Avant 100 kein LKW. Die in Erlässen des BMfF (Abschn 70a EStR 1979, AÖFVNr 296/79) für "Steuer-LKW oder Fiskal-LKW" getroffene Regelung ist im Gesetz nicht begründet. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1681/80 E RS 1
(hier: Range-Rover) |
Norm | EStG 1972 §20a idF 1977/645 ; |
RS 2 | Ein Fahrzeug mit dem typischen Erscheinungsbild eines Kombi verliert seine charakteristische, ihn von einem LKW unterscheidende Eigenschaft auch nicht durch im Interesse besserer Lastbeförderung vorgenommener "Umbauten" und zwar selbst dann nicht, wenn der rückwärtige Wagenteil durch Entfernung der hinteren Sitzbank im Interesse der Gewinnung von zusätzlichem Laderaum derart umgestaltet wird, daß die Wiederherstellung der fabriksmäßigen Anordnung nur mit größerem technischen Aufwand möglich wäre (Hinweis E , 3364/80). |
Norm | BAO §307 Abs2; |
RS 3 | Bei Erlassung einer Sachentscheidung im wiederaufgenommenen Verfahren ist die Abgabenbehörde auf Grund des § 307 Abs 2 BAO an die im Erstbescheid objektiv (auch stillschweigend) zum Ausdruck gebrachte Rechtsauslegung nur dann gebunden, wenn der VfGH, der VwGH oder der BM für Finanzen in einer allgemeinen Weisung zwischen der Erlassung des Erstbescheides und der neuen Sachentscheidung ihre Rechtsauslegung geändert haben. Wird eine Rechtsansicht vom VwGH erstmalig vertreten, so kommt die einschränkende Vorschrift des § 307 Abs 2 BAO für eine in einem wiederaufgenommenen Verfahren ergangene Sachentscheidung nicht zur Anwendung. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3030/79 E VS VwSlg 5536 F/1980 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984140066.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-61368