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VwGH 25.09.1984, 84/14/0040

VwGH 25.09.1984, 84/14/0040

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Der Beurteilung der Frage, ob für den Erben durch Bezahlung von Begräbniskosten (und Kosten eines Grabmals) eine "Belastung" überhaupt eingetreten ist, müssen, wenn im Nachlaß Liegenschaften enthalten sind, deren wirtschaftliche Werte (Verkehrswerte) und nicht die für die Bemessung der Erbschaftssteuer maßgebenden Einheitswerte zugrundegelegt werden.
Norm
EStG 1972 §34;
RS 2
Der Beurteilung der Frage, ob die vom Erben übernommene Vermögensmasse ausreicht, aus dem Erbgang erwachsene Verpflichtungen zu erfüllen, wird nicht der Buchwert übernommener Unternehmen zugrunde gelegt, sondern der "jedenfalls erheblich" darüber liegende Wert unter Berücksichtigung der stillen Rücklagen und des Firmenwertes (Hinweis auf E , 1852/70, VwSlg 4420 F/1972).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1984140040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61350