VwGH 08.05.1984, 84/14/0025
VwGH 08.05.1984, 84/14/0025
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §22 Abs1 Z1; |
RS 1 | Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann von einer "ähnlichen freiberuflichen Tätigkeit" nur gesprochen werden, wenn es sich um eine Tätigkeit handelt, die einer bestimmten der im § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 aufgezählten Tätigkeiten UNMITTELBAR ähnlich ist, während Ähnlichkeit zu einer Tätigkeit, die ihrerseits wiederum einer der genannten Tätigkeiten ähnlich ist, nicht genügt (Hinweis E , 3057/79, vom , 82/14/0157). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1984140025.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-61345