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VwGH 22.01.1985, 84/14/0016

VwGH 22.01.1985, 84/14/0016

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §16 Abs1;
RS 1
Werbungskosten sind bei einem noch nicht durch Vermietung und Verpachtung genutzten Bestandsobjekt nicht schon dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ins Auge gefaßt hat, sondern erst dann, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist. Dies gilt auch bei der Vermietung einer Eigentumswohnung im Ganzen oder in Teilen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5949 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1984140016.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61341