VwGH 22.01.1985, 84/14/0016
VwGH 22.01.1985, 84/14/0016
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §16 Abs1; |
RS 1 | Werbungskosten sind bei einem noch nicht durch Vermietung und Verpachtung genutzten Bestandsobjekt nicht schon dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ins Auge gefaßt hat, sondern erst dann, wenn die ernsthafte Absicht zur Erzielung solcher Einkünfte als klar erwiesen anzunehmen ist. Dies gilt auch bei der Vermietung einer Eigentumswohnung im Ganzen oder in Teilen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5949 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1984140016.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-61341